Benutzungsreglement
Abo- & Benutzungsreglement
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Mietgegenstand
Reithalle auf dem Möhrplatz
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Mietdauer
Das Mietverhältnis kann alljährlich nach vorausgegangener 2-monatiger schriftlicher Kündigung auf das Jahresende aufgelöst werden.
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Eintrittspauschale / Mietzins
Der Reitverein Falknis verlangt von allen Hallenbenützern eine einmalige Eintrittspauschale von CHF 500.00. Dieser Betrag ist jeweils bei Vertragsunterzeichnung zu bezahlen und kann bei Auflösung des Mietverhältnisses vom Mieter nicht mehr zurückgefordert werden. Der jährliche Mietzins ist jeweils bis zum 31. Dezember für das neue Kalenderjahr zu bezahlen.
Mietzinsklassen:
- Auswärtige Mitglieder pro Jahr CHF 1'000.00
- Mitglieder RV Falknis sowie Ehepartner/-innen und Konkubinatspartner/-innen, sofern diese bei Arbeitseinsätzen mithelfen pro Jahr CHF 400.00
- Mitglieder des Jugendreitvereins unentgeltlich CHF 0.00
Der Mietzins pro Jahr versteht sich ausschliesslich zur alleinigen Benützung der Halle eines Reiters und richtet sich nicht nach der Anzahl Pferde eines Reiters.
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Neben- respektive Mehrkosten
Alle Reiter, welche die Vereinsstunden ihres Reitvereins besuchen, egal ob es sich um Jahresmieter handelt oder nicht, müssen den vollen Betrag bezahlen. Es gibt keine Vergünstigungen für Jahresmieter.
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Benutzung der Mietsache
Grundsätzlich steht die Halle den Abonnenten immer zur Verfügung, ausser wenn Kurse- oder Vereinsstunden eingetragen sind. Der Mieter ist dazu berechtigt, unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Regelungen und Einschränkungen die Reithalle zu benutzen.
- Reiten hat gegenüber dem Longieren immer Vorrang
- Am Mittwochnachmittag wird die Halle für den Jugendreitverein reserviert
- Kurse sind jeweils eine Woche zum Voraus beim Reihallen-Koordinator anzumelden
- Benutzungszeiten für Privatstunden sind von Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Der Belegungsplan betreffend Kurse und Vereinsanlässe wird beim Halleneingang am Anschlagbrett aufgehängt und ist online unter www.reitverein-falknis.ch abrufbar. Diesem Belegungsplan haben die Abonnenten entsprechend Rechnung zu tragen.
Die Halle kann nur in folgenden Fällen durch Drittpersonen benutzt werden:
- bei Krankheit / Unfall des Abonnementinhabers
- bei Ferienabwesenheit
Es ist der Drittperson nur erlaubt, Pferde des Abonnementinhabers zu reiten. Solche Vertretungen müssen dem Reithallen-Koordinator vorgängig gemeldet werden.
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Allgemeine Bestimmungen
Jugendliche im Alter bis und mit 16 Jahren dürfen die Halle nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person benutzen.
Der Mieter ist verpflichtet, beim Gebrauch der Reithalle mit aller Sorgfalt umzugehen, die Anlage sowie das Material vor Schaden zu bewahren und auf die Mitbenutzer Rücksicht zu nehmen. Ebenfalls verpflichtet sich der Mieter, das Mietobjekt gemäss den vorerwähnten Bedingungen zu gebrauchen und diese entsprechend einzuhalten. Wird den Vertragsbestimmungen aus diesem Vertrag trotz mündlicher oder schriftlicher Mahnung des Vermieters nicht nachgekommen, so ist der Vereinsvorstand dazu berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne entsprechende Rückvergütung des Mietzinses pro rata temporis.
Dem Mieter sind folgende Handlungen untersagt:
- Untermiete
- Abtretung der Miete
- die Nutzung des Mietobjektes zu anderen als im Vertrag angegebenen Zwecken
Das Hindernismaterial muss nach Gebrauch wieder versorgt werden.
Der Mist muss sofort zusammengenommen werden und in der Schubkarre entleert werden. Wenn die Schubkarre 2/3 voll ist, muss sie in den bereitstehenden Wagen hinter der Reithalle geleert werden und nicht im Freien. Allfällige Beschädigungen an der Reithalle müssen dem Reithallen-Abwart umgehend gemeldet werden. Der Parkplatz ist immer sauber zu verlassen. Die Reithalle muss nach jeder Benutzung abgeschlossen und alle Lichter gelöscht werden.
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Schlüssel
Der Schlüssel muss bei Alfons Zindel, Industrie, 7304 Maienfeld, 079 320 44 32, alfons.zindel@bluewin.ch bestellt werden. Fehlende Schlüssel werden auf Kosten des Mieters ersetzt. Der Schlüssel ist bei Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter zurückzugeben. Wird das Mietverhältnis auf Grund von Unstimmigkeiten zwischen den Parteien aufgelöst und sollte der Vermieter den Schlüssel nicht zurückerhalten, so können das Schloss und gegebenenfalls die Schliessanlage sowie die Schlüssel auf Kosten des Mieters ersetzt oder abgeändert werden.
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Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten, welche sich aus diesem Vertrag ergeben, vereinbaren die Parteien 7304 Maienfeld. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
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Sonstige Vereinbarungen
Die unterzeichneten Vertragsparteien haben diesen Vertrag gelesen und sind mit dem Inhalt in allen Teilen einverstanden. Der Vertrag ist in doppelter Ausfertigung angefertigt und jede Vertragspartei hat ein Exemplar erhalten. Der Reitverein Falknis behält sich das Recht vor, bei Begebenheiten, welche sich während dem Betrieb herauskristallisieren, allfällig Änderungen vorzunehmen.